Behördliche Anfragen
Hinweise für Behörden und Gerichte · Stand: 14. September 2026
Noch auszufüllen: Die Kontaktadresse steht als Platzhalter auf der Wunschdomain. Sobald das Postfach eingerichtet ist, hier ersetzen und diesen Hinweis entfernen.
Grundsatz
Nova ist eine Dating-App für Erwachsene. Betreiber ist ein Einzelunternehmen mit Sitz in Deutschland, die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
Rechtmäßigen Anordnungen deutscher Behörden und Gerichte leisten wir Folge. Wir prüfen dabei jede Anfrage einzeln: Ist die anfragende Stelle zuständig, trägt die genannte Rechtsgrundlage das Verlangen, und ist der geforderte Umfang davon gedeckt? Wir geben genau das heraus, was die Anordnung verlangt – nicht mehr. Fehlt eine tragfähige Rechtsgrundlage oder bleibt die Anfrage unbestimmt, widersprechen wir oder bitten um Nachbesserung, statt vorsorglich Daten zu übermitteln.
Für Anordnungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten und aus Drittstaaten gelten die Wege unter Punkt 6.
1. Kontaktstelle
Wir unterhalten eine zentrale Kontaktstelle für Behörden, zugleich Kontaktstelle im Sinne des Art. 11 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste, DSA).
- behoerden@nova-app.de
- Postanschrift
- Nico Reinhold – LemonSoftware
Stichwort „Behördenanfrage“
Ringstraße 142
27572 Bremerhaven - Sprachen
- Deutsch und Englisch
Der elektronische Weg ist der schnellste und uns am liebsten. Bitte senden Sie die Anordnung als unterschriebenes PDF. Für vertrauliche Inhalte stellen wir auf Wunsch einen PGP-Schlüssel oder ein anderes gesichertes Übermittlungsverfahren bereit; sprechen Sie uns kurz an.
Telefonisch erteilen wir keine Auskünfte über Nutzerinnen und Nutzer. Das schützt sowohl die Betroffenen als auch Ihr Verfahren vor einem nicht dokumentierten Zugriff.
2. Was eine Anfrage enthalten muss
Je genauer das Ersuchen gefasst ist, desto schneller können wir es beantworten. Bitte geben Sie an:
- anfragende Stelle mit Anschrift, Aktenzeichen und Ansprechperson samt Rückrufnummer
- die konkrete Rechtsgrundlage der Maßnahme, bei richterlichen Beschlüssen den Beschluss im Volltext
- eine eindeutige Zuordnung des Kontos: E-Mail-Adresse, Konto-Kennung (UUID) oder Profilname – ein Vorname allein genügt nicht
- den Zeitraum, auf den sich das Ersuchen bezieht, mit Zeitzonenangabe (wir speichern in UTC)
- welche Datenarten konkret verlangt werden (siehe Punkt 4)
- ob und wie lange wir die betroffene Person nicht unterrichten dürfen
- eine Frist, die zur Dringlichkeit passt
Anfragen, die pauschal „alle vorhandenen Daten“ verlangen oder einen Personenkreis nur umschreiben, können wir nicht beantworten. Wir bitten dann um Konkretisierung.
3. Ablauf und Fristen
Den Eingang bestätigen wir in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Einfache Bestandsdatenauskünfte beantworten wir meist binnen einer Woche, umfangreichere Ersuchen nehmen mehr Zeit in Anspruch – wir melden uns dann mit einer realistischen Einschätzung.
Der Betrieb liegt in der Hand einer einzelnen Person. Eine Erreichbarkeit rund um die Uhr können wir nicht zusichern. Für Eilfälle gilt Punkt 7.
4. Welche Daten überhaupt vorliegen
Wir können nur herausgeben, was tatsächlich gespeichert ist. Diese Übersicht soll Ihnen die Formulierung des Ersuchens erleichtern:
| Datenart | Inhalt | Verfügbarkeit |
|---|---|---|
| Bestandsdaten | E-Mail-Adresse, Konto-Kennung, Zeitpunkt der Registrierung, Geburtsdatum | solange das Konto besteht |
| Profildaten | Vorname, Geschlecht, Suchpräferenzen, Interessen, freiwillige Angaben | solange das Konto besteht |
| Fotos | die vom Konto hochgeladenen Bilder | solange das Konto besteht |
| Nachrichten | Inhalte aus Chats zwischen gegenseitigen Matches | bis zur Löschung durch die Beteiligten oder des Kontos |
| Bewertungen | welche Profile mit Like, Nein oder Supernova bewertet wurden, nebst Zeitpunkt | solange das Konto besteht |
| Standort | zuletzt übermittelte Koordinaten mit Zeitstempel – kein Bewegungsprofil | bis zur nächsten Aktualisierung |
| Technische Protokolle | Zeitpunkt, Konto-Kennung, IP-Adresse bei Anmeldung und sicherheitsrelevanten Vorgängen | kurze Frist, siehe Datenschutzerklärung |
Was wir nicht haben
- Keine Passwörter im Klartext. Gespeichert ist nur ein kryptografischer Hash, aus dem sich das Passwort nicht zurückrechnen lässt.
- Kein Bewegungsprofil. Jede Standortmeldung überschreibt die vorherige, eine Historie entsteht nicht.
- Keine Vorratsdatenspeicherung. Verbindungsdaten heben wir nicht auf Vorrat auf, sondern nur im beschriebenen kurzen Rahmen zur Betriebssicherheit.
- Keine Zahlungsdaten. Ein Bezahlvorgang findet derzeit nicht statt. Kommt er hinzu, wickeln ihn die App-Stores ab; Kartendaten erreichen uns nicht.
- Keine Telekommunikationsüberwachung. Eine Schnittstelle für die Überwachung laufender Kommunikation existiert nicht, und wir richten auf Zuruf auch keine ein.
- Nichts nach der Löschung. Ist ein Konto gelöscht, sind die Daten weg. Rückwirkend lässt sich daraus nichts mehr beauskunften.
5. Rechtsgrundlagen, die wir anerkennen
Für Anordnungen aus Deutschland sind das insbesondere:
- § 100j StPO – Auskunft über Bestandsdaten
- §§ 94 ff., 98 StPO – Beschlagnahme, in aller Regel auf richterlichen Beschluss
- §§ 161, 163 StPO – Ermittlungsbefugnisse von Staatsanwaltschaft und Polizei, soweit sie den Eingriff tragen
- §§ 21, 22 und 24 TDDDG – Auskunft über Bestands- und Nutzungsdaten durch Anbieter digitaler Dienste
- Art. 9 und 10 DSA – Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte und Auskunftsanordnungen
- gerichtliche Anordnungen aus Zivil-, Familien- und Verwaltungsverfahren im Rahmen ihrer jeweiligen Reichweite
Eine Anfrage ohne benannte Rechtsgrundlage behandeln wir als formlose Bitte. Freiwillig geben wir personenbezogene Daten nicht heraus – außer im Eilfall nach Punkt 7.
6. Anordnungen aus dem Ausland
Aus der Europäischen Union
Seit dem 18. August 2026 gilt die Verordnung (EU) 2023/1543 über europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen (e-Evidence). Anordnungen nehmen wir über die dafür vorgesehenen Formulare EPOC und EPOC-PR entgegen. Die Fristen der Verordnung halten wir ein: zehn Tage im Regelfall, acht Stunden in begründeten Eilfällen. Sicherungsanordnungen setzen wir unverzüglich um und bewahren die betroffenen Daten für 60 Tage auf, verlängerbar um weitere 30 Tage.
Aus Drittstaaten
Anordnungen von Behörden außerhalb der EU entfalten uns gegenüber keine unmittelbare Bindung. Bitte nutzen Sie den Weg der internationalen Rechtshilfe über die zuständigen deutschen Stellen. Eine daraus hervorgehende deutsche Anordnung setzen wir wie jede andere um.
7. Gefahr im Verzug
Besteht eine akute Gefahr für Leib oder Leben – etwa bei angekündigter Selbsttötung, Entführung oder einer laufenden Gewalttat –, handeln wir sofort und warten nicht auf den förmlichen Beschluss. Rechtsgrundlage ist dann Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO, der Schutz lebenswichtiger Interessen.
Bitte kennzeichnen Sie solche Anfragen in der Betreffzeile deutlich mit „EILT – Gefahr für Leib und Leben“, schildern Sie die Gefahrenlage kurz und hinterlassen Sie eine Rückrufnummer, unter der wir Sie sofort erreichen. Wir geben in diesen Fällen nur das heraus, was zur Abwehr der konkreten Gefahr erforderlich ist, und dokumentieren die Herausgabe. Die förmliche Anordnung reichen Sie bitte nach.
8. Sicherung von Daten
Benötigen Sie zunächst nur die Sicherung von Daten, damit sie nicht gelöscht werden, teilen Sie uns das bitte ausdrücklich mit. Wir frieren den Bestand dann ein, bevor die Anordnung zur Herausgabe vorliegt. Ohne eine solche Mitteilung greifen unsere regulären Löschfristen – Daten, die in der Zwischenzeit gelöscht werden, sind unwiederbringlich fort.
9. Unterrichtung der betroffenen Person
Wir informieren betroffene Nutzerinnen und Nutzer grundsätzlich darüber, dass ihre Daten an eine Behörde herausgegeben wurden. Das entspricht Art. 14 DSGVO und dem Vertrauen, das eine Dating-App braucht.
Wir sehen davon ab, wenn eine gesetzliche Vorschrift oder die Anordnung selbst es untersagt oder wenn die Unterrichtung den Zweck der Ermittlung vereiteln würde. Bitte teilen Sie uns mit, ob und wie lange ein solches Verbot gilt. Endet die Frist, holen wir die Unterrichtung nach.
10. Entschädigung
Für Auskünfte in Strafverfahren rechnen wir nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ab. Bei außergewöhnlich umfangreichen Ersuchen melden wir den zu erwartenden Aufwand vorab an.
11. Transparenz
Als Kleinstunternehmen sind wir von den Berichtspflichten für Online-Plattformen nach Abschnitt 3 des DSA ausgenommen (Art. 19 DSA). Trotzdem halten wir fest, wie viele behördliche Ersuchen uns erreichen und wie wir sie beschieden haben. Sobald mehr als eine Handvoll Vorgänge zusammenkommt, veröffentlichen wir die Zahlen hier – in einer Form, die keine Rückschlüsse auf einzelne Verfahren zulässt.
12. Sie sind Nutzerin oder Nutzer?
Diese Seite richtet sich an Behörden und Gerichte. Wenn Sie wissen möchten, welche Daten wir über Sie gespeichert haben, oder wenn Sie Ihr Konto löschen lassen wollen, führt der schnellere Weg über die Datenschutzerklärung. Möchten Sie ein Profil oder einen Inhalt melden, nutzen Sie bitte die Meldefunktion in der App oder schreiben Sie an hallo@nova-app.de.